Zunächst sollten sich beide überlegen,
in welchem Rahmen sie sich ihr Jawort geben möchten.
Vielleicht wünschen sich beide eine rauschende
Hochzeit mit allem Drum und Dran und vielen Gästen.
Die Braut träumt von einer romantischen, unvergesslichen
Trauung in der Kirche, ganz in Weiß. Ein anderes
heiratswilliges Paar möchte sich nur standesamtlich
trauen lassen. Es gibt viele Gründe für
diese Entscheidung: Vielleicht steht man mit der Kirche
auf Kriegsfuß oder hasst den Trubel einer großen
Feier und möchte nur vor einem engen Verwandtschafts-
und Freundeskreis in schlichter Zeremonie die Ringe
tauschen.
Die standesamtliche Trauung ist finanziell
erschwinglich und kann durchaus in feierlichem Rahmen
stattfinden. Die Mehrheit der Heiratswilligen lässt
sich die Ehe zunächst standesamtlich besiegeln
um sich anschließend, oft einen Tag später,
kirchlich trauen zu lassen.
Was benötigen wir zur standesamtlichen
Trauung?
Etliche Formalitäten sind vor der
standesamtlichen Eheschließung zu erledigen,
denn ohne diesen formalen Akt ist die Ehe ungültig.
So müssen wichtige Dokumente dem Standesamt im
Original vorgelegt werden, vor allem der gültige
Personalausweis oder der Reisepass und die Bescheinigung
der Meldebehörde über den Wohnsitz. Eine
Geburts- urkunde muss heutzutage nicht mehr vorgelegt
werden. Stattdessen verlangen die Standesämter
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
der Gemeinde, in welcher man geboren wurde. Viele
besitzen ein Familienbuch, bzw. ein Stammbuch, in
dem alle wichtigen personellen Angaben dokumentiert
sind. Auch bereits vorhandene Kinder müssen angegeben
werden.
Falls der Mann oder die Frau bereits
verheiratet war, sollte auch die Heirats- und die
Scheidungsurkunde aus vergangener Verbindung vorgelegt
werden (genau heißt das "Heiratsurkunde
mit Eheauflösungsvermerk"), bei Verwitweten
die Sterbeurkunde des Partners bzw. der Partnerin.
Das heiratswillige Paar hat sich auf
einen Termin für die standesamtliche Trauung
geeinigt? Dann sollte es sich beim Standesamt des
Hauptwohnsitzes eines der beiden Partner rechtzeitig
anmelden. Die „Anmeldung zur Eheschließung“
- das früher erforderliche „Aufgebot“
ist nicht mehr erforderlich - sollte jedoch sechs
Monate nicht überschreiten, denn sonst erlischt
die Anmeldung und sie muss dann erneut beantragt werden.
Die Trauung im Standesamt des Wohnsitzes ist nicht
Bedingung. Falls das Paar an einem anderen Ort heiraten
möchte, leitet das heimische Standesamt die Unterlagen
an das entsprechende Amt weiter. Die Anmeldung zur
Eheschließung kann schriftlich oder persönlich
erfolgen. Das persönliche Vorsprechen ist jedoch
anzuraten, denn es sind mit dem Standesbeamten sicherlich
noch Einzelheiten zum Ablauf der Trauzeremonie abzuklären.
Trauzeugen fürs Standesamt?
Trauzeugen sind heute zwar nicht mehr
vorgeschrieben, dennoch verzichten viele Paare nicht
auf diese schöne Tradition. Trauzeugen sind meist
zwei gute Freunde oder Lieblingsverwandte, die man
gern an diesem wichtigen Tag dabeihaben möchte.
Diese brauchen beim Standesamt nur ihren Personalausweis
vorzulegen. Nicht unwichtig ist die Frage, wen man
außer den Trauzeugen noch zur standesamtlichen
Trauung einladen möchte. Selbstverständlich
sollten die Eltern der bedeutenden Zeremonie beiwohnen.
Falls auf die anschließende kirchliche Trauung
verzichtet wird, kann die Anzahl der Hochzeitsgäste
durchaus größer sein. Nach Absprache mit
dem Standesamt können i. d. R. größere
Trauzimmer zur Verfügung gestellt werden. Falls
das nicht möglich ist, werden die übrigen
Gäste vor dem Standesamt voller Spannung und
mit einigen Überraschungen auf das neuvermählte
Paar warten. Nach einem kleinen Umtrunk geht es anschließend
in das Hochzeitslokal, in dem ausgelassen gefeiert
wird.
Das Drumherum bei der Trauuung
Auch wenn die standesamtliche Trauung
nur ein formaler, gesetzlich vorgeschriebener Akt
ist, bemühen sich die Standesbeamten dennoch
um einen würdigen Rahmen. Besondere Wünsche
des Brautpaares werden, wenn möglich, berücksichtigt.
Blumenschmuck, festliche Musik, eine passende, persönliche
Rede an das Brautpaar lassen die sachliche, nüchterne
Atmosphäre dieser Amtshandlung vergessen.
Die Trauungszeremonie
Die standesamtliche Trauung dauert ca.
20 bis 30 Minuten. Im Laufe dieser Zeremonie fragt
der Standesbeamte erst den Bräutigam und anschließend
die Braut, ob es der freie Wille ist, die Ehe mit
ihr, bzw. mit ihm einzugehen. Nach dem Ja der beiden
ist die Ehe rechtmäßig besiegelt. Anschließend
folgt, wenn man möchte, der Tausch der Ringe,
bei fehlender kirchlicher Trauung ein durchaus notwendiger
Akt. Die Unterschrift des Brautpaares auf der Heiratsurkunde
darf natürlich nicht fehlen. Auch die Trauzeugen
besiegeln die Eheschließung mit ihrer Handschrift.
Feier nach der Trauung
So, jetzt kann gefeiert werden. Sei
es in kleinem bescheidenen Rahmen bei Kaffee und Kuchen,
bei einem Essen in einem Restaurant oder gar auf einer
rauschenden Hochzeitsparty mit exzellentem Büfett,
bei Musik und Tanz. Der Hochzeitstag sollte zu den
wichtigsten Ereignissen im Leben eines Paares gehören.
Und da nimmt man schon eine anstrengende Vorbereitungszeit
in Kauf.